Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der wichtigste Satz vorweg: Ahnenforschung ist ein Dienstvertrag. Geschuldet ist sorgfältige Forschung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Progenia Ahnenforschung, Inhaber Fabian Oltmanns, Am Akazienhain 11, 15806 Zossen (nachfolgend „Progenia“) und dem Auftraggeber über genealogische Recherchen und damit verbundene Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§2 Vertragsgegenstand und Vertragstyp
Progenia erbringt genealogische Forschungsleistungen. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des §611 BGB. Progenia schuldet die sorgfältige, fachgerechte Durchführung der Recherche unter Nutzung der zugänglichen Quellen — nicht jedoch einen bestimmten Forschungserfolg.
Das ist keine Einschränkung zulasten des Auftraggebers, sondern die Natur der Sache: Ob ein Vorfahr auffindbar ist, hängt davon ab, ob die entsprechenden Quellen jemals angelegt wurden und ob sie erhalten sind. Beides liegt außerhalb des Einflussbereichs von Progenia.
§3 Ersteinschätzung und Vertragsschluss
- Die Ersteinschätzung ist unentgeltlich und unverbindlich. Sie enthält eine Bewertung der Quellenlage und der Erfolgsaussichten sowie ein Angebot über Umfang, Preis und voraussichtlichen Zeitrahmen.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.
- Ergibt die Ersteinschätzung, dass die Quellenlage keine belastbaren Ergebnisse erwarten lässt, nimmt Progenia den Auftrag nicht an.
§4 Vergütung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Angebot genannten Preise. Die auf der Website veröffentlichten Preise sind unverbindliche Richtwerte.
- Bei Abrechnung nach Zeit wird je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Ein vor Beginn vereinbartes Stundenkontingent wird nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten.
- Festpreispakete umfassen den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Wird dieser Umfang vor Ausschöpfung des Kontingents erreicht, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung; wird er nicht erreicht, entsteht kein Anspruch auf unentgeltliche Fortsetzung.
- Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
§5 Auslagen
Archivgebühren, Kopier- und Reproduktionskosten, Portokosten der Archive, Kosten kostenpflichtiger Datenbankzugänge sowie Reisekosten bei vereinbarten Archivfahrten werden nach Beleg zusätzlich berechnet. Auslagen über 25 € werden dem Auftraggeber vorher angekündigt.
§6 Zahlungsbedingungen
- Bei einem Auftragswert bis 890 € erfolgt die Rechnungsstellung nach Abschluss; der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Ab einem Auftragswert von 1.590 € wird eine Anzahlung von 50 % vor Beginn fällig, der Restbetrag bei Lieferung.
- Auf Wunsch kann ab 1.590 € eine zinsfreie Ratenzahlung in drei Raten vereinbart werden.
§7 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die ihm vorliegenden Informationen und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen zur Verfügung. Unzutreffende oder unvollständige Ausgangsangaben können die Recherche in eine falsche Richtung lenken; der dadurch entstehende Aufwand ist zu vergüten.
§8 Zwischenstände, Fortgang und Abbruch
- Bei Projekten über 14 Stunden erhält der Auftraggeber regelmäßige Zwischenstände.
- Stellt sich während der Recherche heraus, dass eine Spur nicht weiterführt, informiert Progenia den Auftraggeber vor Beginn der nächsten Stunde. Der Auftraggeber entscheidet über die Fortsetzung.
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Bereits angefallene Auslagen sind zu erstatten.
§9 Ergebnisse und Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält die Ergebnisse in offenen Formaten (GEDCOM, PDF, JPG).
- Progenia räumt dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am Forschungsbericht und an den erstellten Darstellungen ein, einschließlich des Rechts zur Weitergabe innerhalb der Familie und zur Veröffentlichung.
- An Kopien von Archivalien bestehen gegebenenfalls Rechte der aufbewahrenden Einrichtung. Deren Nutzungsbedingungen sind zu beachten; Progenia weist im Quellenverzeichnis darauf hin.
- Progenia darf die Ergebnisse nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlichen oder an Dritte weitergeben.
§10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Progenia behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
§11 Haftung
- Progenia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Progenia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in historischen Quellen ist ausgeschlossen. Progenia gibt den Inhalt der Quellen wieder und kennzeichnet Unsicherheiten; für Fehler, die bereits im Original enthalten sind, wird nicht gehaftet.
§12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
§13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht eingeschränkt werden.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.